Im Winter könnte man versucht sein, Winterreifen nur auf der Antriebsachse zu montieren, um vor allem besser auf Schnee anfahren zu können. Doch das bedeutet einen großen Verzicht auf Leistung und weniger Sicherheit:
Daher empfehlen wir: Vier Winterreifen für mehr Sicherheit!
Je niedriger die Außen- und Umgebungstemperatur, desto niedriger ist der gemessene Reifendruck. Um diesem Effekt entgegenzuwirken wird empfohlen , dem vorgeschriebenen Luftdruck um 0,2 bar (kalt gemessen) zu erhöhen. Der maximal zulässige Luftdruck darf 3,5 bar nicht überscheiten.
Nach dem Winter sollten Sie auf die richtige Lagerung der Winterreifen achten:
Weitere, nützliche Informationen rund um das Thema Winterreifen (inkl. Bußgeldkatalog für Missachtung der Winterreifenpflicht) finden Sie in dem kostenlosen eBook von www.bussgeldkatalog.de.
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Auf Schnee sollten Sie sanft anfahren und sehr langsam beschleunigen. Legen Sie bei Bedarf den nächst höheren Gang ein, um ein Durchdrehen der Räder zu verhindern. ACHTUNG: An schattigen Waldschneisen, auf Brücken oder in einem Tunnel muss mit Glatteis gerechnet werden.
Auf verscheiten Straßen sollten Sie, sofern Sie kein ABS haben, sehr sanft und in Intervallen bremsen oder gegebenenfalls die Motorbremse einsetzen.
Auch im Winter sollten Sie verschiedene Dinge kontrollieren:
Gleichzeitig sollten Sie immer dabei haben:
Das Zusatzschild erlaubt, auf der entsprechenden Straße Wintersport zu betreiben. Bei diesem Zeichen müssen Sie immer damit rechnen, dass Skifahrer oder Schlittenfahrer plötzlich vor Ihnen die Fahrbahn queren, stolpern oder stürzen. Im Falle eines Unfalls haften Sie in aller Regeln mit.
Verkehrszeichen 268 der StVO schreibt zwingend Schneeketten vor. Für alle Fahrzeuge ohne Ketten ist an diesem Verkehrszeichen Endstation. Dies gilt für sämtliche Fahrzeuge, gleichgültig, ob sie mit Winterreifen, Allwetter- oder Ganzjahresreifen ausgerüstet sind und gilt auch für Allradfahrzeuge.
Wer ohne Schneeketten unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.
Aber auch wo keine Schneekettenpflicht vorgeschrieben ist, können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren, wenn Sie im Winter mit Sommerreifen einen Unfall haben. Die Kasko-Versicherung wertet ein solches Verhalten als grob fahrlässig.
Hauseigentümer müssen zwar auf die Gefahr von Dachlawinen hinweisen. Diese Warnung sollte jeder Verkehrsteilnehmer auch sehr genau befolgen und sein Fahrzeug nicht in dem Gefahrenbereich parken, da ihm andernfalls bei einem etwaigen Schaden ein Mitverschulden angelastet wird. Aber auch wenn kein Hinweisschild des Hauseigentümers angebracht wurde, muss der Autofahrer zumindest in schneereichen Regionen mit Dachlawinen von Hausdächern rechnen und sollte sein Fahrzeug nicht unter einem Dach parken. Im Falle eines Schadens kann es ihm passieren, dass er auf einen Teil seines Schadens sitzen bleibt.
Nach der Straßenverkehrsordnung ist jeder Fahrzeugführer dafür verantwortlich, "dass seine Sicht .....nicht beeinträchtigt wird". Vor Fahrantritt müssen deshalb sämtliche Scheiben Ihres Fahrzeug von Schnee und Eis befreit sein. Dies gilt auch für das Dach und die Spiegel.
Unzureichend und gefährlich ist es, nur eine kleines "Guckloch" im Bereich des Fahrers frei zu machen und kann mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet werden.
Verschneite und nicht zu erkennende Verkehrszeichen müssen Sie nicht beachten. Sie sind auch nicht verpflichtet, anzuhalten, um festzustellen, was sich unter dem Schmutz oder Schnee verbirgt.
Schilder, die allein an der Form zu erkennen sind, z.B. 8-eckige Form des STOP-Zeichens, müssen auch dann beachtet werden, wenn sie verdreckt oder verschneit sind.
In jedem Fall sollten Sie aufmerksamer und vorsichtiger weiterfahren, wenn Sie ein verdrecktes oder verschneites Verkehrsschild wahrnehmen, dessen Bedeutung Sie nicht erkennen können.