Ihre Rechte im Schadenfall

Was tun nach einem Unfall?

Sicherheit geht vor...

Sichern Sie sofort die Unfallstelle. Bitte schalten Sie die Warnblinkanlage an und stellen Sie das Warndreieck in 50 bis 150 Schrittlängen auf. Achten Sie immer auf die eigene Sicherheit - besonders auf Autobahnen.

Handy an und 110...

Verständigen Sie sofort die Polizei und, wenn nötig, auch den Rettungswagen.

Erste Hilfe...

Behalten Sie den Überblick und einen kühlen Kopf! Leisten Sie, wenn es Verletzte gibt, erste Hilfe.

Reden ist Silber...

und Schweigen ist Gold: Geben Sie keine Unfallschuld zu.

Hände weg...

Bei hohem Sachschaden, Verletzten und fehlender Einigung verändern Sie nichts am Unfallort, bis die Polizei eintrifft.

Bei Bagatellschäden empfiehlt es sich, Fotos zu machen oder eine Skizze anzufertigen. Beide Unfallteilnehmer müssen die Skizze unterschreiben. Dann können Sie den Unfallort räumen, falls Sie den Verkehr massiv beeinträchtigen.

Unfallbericht...

Immer vollständig ausfüllen. Besonders wichtig sind: Name des Fahrers und des Halters, Kfz-Kennzeichen, Versicherungs-Nummer und -Gesellschaft!

Die Polizei ist da...

Bei Unklarheit machen Sie keine weiteren Angaben zum Unfallhergang. Prüfen Sie das polizeiliche Unfallprotokoll. Verweisen Sie auf Ihren Verkehrsanwalt.

Versicherung...

Verweisen Sie auch bei Fragen der gegnerischen Versicherung am Telefon etc. auf Ihren Verkehrsanwalt.

Nach dem Unfall - Bloss nicht!

  • Niemals vor Ort Ihre Unfallschuld eingestehen!
  • Die Abwicklung des Unfalls nicht von Dritten abnehmen lassen!
  • Keine "kostenlose" Unfallhilfe annehmen, mit denen die Abtretung Ihrer Schadenersatzansprüche verbunden ist!
  • Keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung, z. B. über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen, treffen!
  • Nicht vom Unfallgegner oder von seiner Versicherung beeinflussen lassen!

Sie haben das Recht auf

  • Sicherung Ihrer Schadenersatzansprüche bei einem unverschuldeten Kfz-Schaden! Um sich im Falle eines unververschuldeten Verkehrsunfalls Nachteile zu ersparen, sollten Sie immer zunächst einen Sachverständigen aufsuchen bevor Sie mit dem zahlungspflichtigen Versicherer in Kontakt treten.
  • freie Wahl des Gutachters
  • einen Anwalt Ihrer Wahl
  • auf eine freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen
  • einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
  • den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag
  • eine Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs erstattet.

Im Schadenfall

Die Erfahrung zeigt: Die Versicherung, die Ihren Schaden zu bezahlen hat, bietet Ihnen meist die komplette Schadenregulierung an. Im eigenen Interesse rechnet sie dann aber den Schaden so klein wie möglich. Ein Verkehrsanwalt regelt Schadenfälle dagegen schnell, objektiv und komfortabel - und immer zu Ihren Gunsten. In der Regel kommt da am Ende mehr für Sie raus.

Verkehrsanwälte helfen Ihnen kompetent bei:

  • der Durchführung von Schadenersatzforderungen
  • der Sicherung der Beweise
  • der Feststellung des Schadenumfangs
  • Fragen der Wertminderung
  • Fragen zu den Reparaturkosten
  • der Auswahl des Gutachters
  • Fragen zu Gutachterkosten